Für die temporäre Nutzung von Frequenzen müssen diese für die Dauer des Einsatzes bei der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Hiervon betroffen sind Betriebsfunkfrequenzen im VHF und UHF Bereich sowie Frequenzen für drahtlose Kommunikations- und Mikrofon-Sendeanlagen, sofern sie nicht im Rahmen einer Regelzuteilung langfristig angemeldet sind.
Eine solche Genehmigung für die kurzzeitige Nutzung kann von der Bundesnetzagentur auf einen maximalen Zeitraum von 30 Tagen ausgestellt werden, wobei eine Nutzung der Frequenzen an 14 Tagen innerhalb dieses Zeitraumes möglich ist.
Die Kosten betragen 130,– Euro für die erste Frequenz sowie 50,– Euro für jede weitere Frequenz. Zur Beantragung muss das entsprechende Formular bei der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur eingereicht werden, die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 7-10 Werktage.
Im Rahmen einer Anmietung von Funkgeräten sowie bei Produktionen und Veranstaltungen übernimmt die Kölnton rental GmbH auf Wunsch die Anmeldung der Frequenzen, die Berechnung der Kosten hierfür erfolgt 1:1 nach Aufwand und Nachweis.
Für die dauerhafte Nutzung von professionellen Betriebsfunkgeräten müssen diese mit Frequenzen ausgestattet sein, die im Rahmen einer Frequenz Regelzuteilung in Deutschland genehmigt sind.
Bei Neueinrichtung sowie bei Erweiterung einer Betriebsfunkanlage müssen diese bei der Bundesnetzagentur (vormals Regulierungsbehörde, RegTP) beantragt werden. Die Bundesnetzagentur ist für die Koordination der Frequenzen zuständig und teilt diese bedarfsgemäß zu.
Die Laufzeit einer solchen Genehmigung beträgt 10 Jahre, die Kosten betragen einmalig 130,– für die Antragsstellung sowie an laufenden Kosten 15,– Euro pro Gerät und Kalenderjahr. Für die Beantragung muss ein entsprechendes Antragsformular bei der Bundesnetzagentur (www.bnetza.de) eingereicht werden, die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 7- 10 Werktage.
Beim Kauf von Handfunkgeräten bei der Kölnton rental GmbH stellen wir das Antragsformular vorausgefüllt zur Verfügung.
Funkgeräte mieten