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Frequenzanmeldung im Ausland – Frequenz Kurzzeitzuteilung

Für die temporäre Nutzung von Frequenzen müssen diese für die Dauer des Einsatzes bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land genehmigt werden. Hiervon betroffen sind Betriebsfunkfrequenzen im VHF- und UHF-Bereich sowie Frequenzen für drahtlose Kommunikations- und Mikrofon-Sendeanlagen.

Diese Frequenzen müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer kann, abhängig von jeweiligem Land, zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen liegen. Auch die Kosten für die Genehmigungen sind unterschiedlich, hierzu kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da die Berechnungsgrundlagen stark differieren. 

Im Rahmen einer Anmietung von Funkgeräten sowie bei Produktionen und Veranstaltungen übernimmt die Kölnton rental GmbH auf Wunsch die Anmeldung der Frequenzen, die Berechnung der Kosten hierfür erfolgt 1:1 nach Aufwand und Nachweis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr.

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Köln   +49 (0)221 - 689 343-0
Berlin +49 (0)30 - 6789 000-10
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